"Residenten-Albtraum" kommt vors EU-Gericht
In Spanien lebende Residenten müssen Auslandsvermögen ab 50.000 Euro offenlegen. Die umstrittene Norm könnte aber bald von den EU-Behörden gekippt werden.
Wieder weniger Mallorca-Deutsche - auf dem Papier
Am 1. Januar 2017 waren noch 19.209 Alemanes auf den Balearen gemeldet. Italiener stellen bereits die drittstärkste Ausländergruppe.
Brüssel geht gegen Modelo 720 vor
EU-Kommission fordert Spanien auf, die extremen Strafen beim Verstoß gegen die Offenlegung des Auslandsvermögens zu korrigieren. Davon profitieren auch Mallorca-Deutsche.
Frist zum Offenlegen von Vermögen läuft ab
Bis zum 30. April müssen Personen, die in Spanien voll steuerpflichtig sind, gegenüber dem Finanzamt ihre Vermögenswerte im Ausland offenlegen. Der spanische Fiskus fordert Angaben über Bankkonten, Lebensversicherungen, Aktien, Anteile an Investmentfonds, Immobilien.
Residenten müssen Vermögenswerte ab 50.000 Euro offenlegen
In Zukunft muss jede Person, die in Spanien Resident ist, ihren Besitz im Ausland offenlegen: Bankkonten, Lebensversicherungen, Aktien, Anteile an Investmentfonds, Immobilien. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss mit saftigen Strafen rechnen, sollte der spanische Fiskus Wind davon bekommen. Die Neuregelung gilt allerdings nur für Residenten, also Personen, die in Spanien voll steuerpflichtig sind. Das Hauptkriterium hierbei ist die Dauer des Aufenthaltes: Wer sich länger als 183 Tage im Jahr hier aufhält, gilt als Resident.
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