Ab 2023 wird die Höhe der 
Sozialabgaben für Selbstständige nach Einkommensklassen 
gestaffelt. | Archiv Ultima Hora

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Kennen Sie Freiberufler oder Freelancer auf Mallorca, die nicht über ihre Sozialabgaben als sogenannter Autónomo stöhnen?

In Spanien muss sich grundsätzlich jeder sozialversichern, der regelmäßig einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht. Der Mindestbeitrag ist vom Einkommen unabhängig und in den vergangenen Jahren ständig gestiegen. Zur Zeit sind es 294 Euro pro Monat. Wer über 48 Jahre alt ist, zahlt gut zwölf Euro mehr. Außerdem werden vierteljährlich Steuererklärungen fällig, deren Erstellung so kompliziert ist, dass die meisten Autónomos einen Steuerberater engagieren. Wer zu den Geringverdienern gehört, hat zu knabbern.

Nun stehen den Autónomos Änderungen ins Haus. Ab 2023 sollen die Beiträge zunehmend nach dem Realeinkommen gestaffelt werden. Eine wirkliche Erleichterung wird es für die unteren Stufen aber nicht geben. Außerdem sollen die Erleichterungen für neue Autónomos wegfallen. Bisher galt: Wer sich erstmalig oder nach längerer Pause als Selbstständiger anmeldete, durfte in den ersten zwei Jahren einen stark reduzierten Beitrag zahlen.

Die gute Nachricht ist, dass sich nicht sozialversichern muss, wer nicht regelmäßig selbstständig tätig ist und weniger als den Mindestlohn verdient. Das hat Spaniens Oberster Gerichtshof 2007 entschieden. Aktuell entspricht dies 1000 Euro pro Monat, multipliziert mit 14 Monatsgehältern also 14.000 Euro im Jahr. In diesem Fall reicht die Anmeldung beim Finanzamt (Hacienda), um Rechnungen auszustellen zu können.

Aber wann ist eine Tätigkeit regelmäßig? Das ist eine rechtliche Grauzone, und guten Willen sollte man von der spanischen Steuerbehörde bei der Auslegung nicht erwarten. Selbst eine Seminarleitung alle sechs Monate könnte als regelmäßige Aktivität angesehen werden. Das kann teuer werden. Wer ertappt wird, muss neben der Strafe auch rückwirkend die Beiträge zur Sozialversicherung zahlen.

Doch es gibt auch eine Alternative zur Anmeldung als Autónomo. Beliebt sind die Cooperativas de Trabajo Asociado, vor allem bei Freelancern im audiovisuellen Bereich, bei Journalisten, Übersetzern sowie Arbeitenden im Gastgewerbe, die unregelmäßige und geringe Einkommen haben. In diesen Arbeitsgenossenschaften sind die Mitglieder gleichzeitig Arbeitnehmer und Unternehmer. Das funktioniert so: Die Genossenschaft stellt die Rechnungen für ihre Mitglieder aus und vergütet diese über eine Lohnabrechnung, bei der die Kosten der Genossenschaft und die Steuern abgezogen werden. Die Sozialversicherungsbeiträge werden nur anteilig für die Tage berechnet, an denen an einem Projekt gearbeitet wurde.

Insgesamt überschreiten die Abzüge einer Genossenschaft die Steuern, die man als Autónomo für eine Rechnung bezahlt. Dafür entfallen die monatlichen Beiträge zur Sozialversicherung, allerdings zahlt man in diesem Fall auch viel weniger in seine Rentenkasse ein.

In Palma hat die balearische Vereinigung der Arbeitsgenossenschaften „Uctaib.coop” (Unió de Cooperatives de Treball Associat de les Illes Balears) ihren Sitz. Doch nicht alles, was sich Genossenschaft nennt, ist auch wirklich eine. Es gebe echte und falsche Kooperativen, sagt Verbandspräsidentin Malena Riudavets und erklärt: „Echte Kooperativen sind Zusammenschlüsse von Menschen, die ein neues Wirtschaftsmodell anstreben, das auf Zusammenarbeit, Demokratie und Nachhaltigkeit in jeder Hinsicht beruht.”

Daneben existierten Genossenschaften, die nur zum Ausstellen von Rechnungen gegründet worden seien, sogenannte Cooperativas de Facturación. Bevor man einer Kooperative beitrete, die man im Internet gefunden habe, solle man sich genau erkundigen, rät Riudavets und sagt, worauf man achten sollte: „Existieren Statuten und ein Mitgliederkapital, finden Mitgliederversammlungen statt?” Vor einigen Jahren stufte die Arbeitsaufsicht einige Cooperativas de Facturación als betrügerisch ein. Die Folge: Sie wurden geschlossen, ihre Mitglieder mussten Strafe zahlen.

Malena Riudavets empfiehlt noch etwas anderes: „Gründen Sie doch Ihre eigene Arbeitsgenossenschaft”. Es sei die Unternehmensform einer neuen, werteorientierten Gesellschaft. Das erspare zwar nicht die Sozialversicherung, bringe aber steuerliche Vorteile. Gut zu wissen: Seit 2019 besteht in Spanien die Möglichkeit, sich mit nur einer weiteren Person zu einer Mikrokooperative zusammenzuschließen.

Bei Interesse kann man sich bei der Vereinigung Uctaib.coop kostenlos beraten lassen. Termine lassen sich unter 971-205028 , 971-294769 oder www.uctaib.coop vereinbaren.